Branchengruppe
KI-Sichtbarkeit für Gesundheitsberufe
Sachlich sichtbar, ohne Vergleiche und ohne Versprechen. So, wie es Ihr Beruf verlangt.
Was Ihre Kunden die KI fragen.
- Physiotherapie mit Hausbesuch im Bezirk Rohrbach?
- Welche Praxis in Eferding behandelt Rückenschmerzen?
- Gibt es Lymphdrainage in Urfahr-Umgebung?
- Welche Physiotherapie in Linz-Land nimmt neue Patienten?
- Wo finde ich Ergotherapie im Mühlviertel?
So gestellt, wie ein Kunde sie stellt, nicht so, wie ein Betrieb sie gern hätte. Genau diese Art Frage stellen wir im Check mehrmals und zählen, wie oft Sie vorkommen.
Einzelne Berufe.
Auf jeder dieser Seiten steht, welche Plattformen für den Beruf zählen und welche Fehler in den Einträgen am häufigsten vorkommen.
Wo die KI nachliest.
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Google-Unternehmensprofil mit Ordinationszeiten
Die häufigste Frage ist, wann offen ist. Sie gehört als Zeitfeld eingetragen, mit Urlauben als Sonderzeiten, und nicht als Grafik auf der Website.
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Arzt- und Therapeutensuchdienste
In Österreich gebräuchlich und regelmäßig als Quelle zitiert. Die Datenstände sind oft Jahre alt, besonders nach einem Praxiswechsel.
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Kammerverzeichnisse
Amtlich und überprüfbar. Für Fachgebiet, Berufsbefugnis und Standort die verlässlichste Quelle überhaupt.
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Gemeinde- und Bezirksverzeichnisse
Viele Gemeinden führen Listen der Ärzte im Ort. Sie wirken amtlich, werden zitiert und sind fast immer veraltet.
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Die eigene Website mit Kassenstatus
Kassenvertrag, Wahlarzt oder Privat ist die erste Frage. Sie fehlt auf den meisten Praxisseiten oder steht nur an einer Stelle.
Was in Einträgen dieser Branche schiefgeht.
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Kassenstatus steht nirgends
Die Frage, die Patientinnen und Patienten zuerst stellen, und die Angabe, die am häufigsten fehlt.
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Zeiten als Bild
Eine Grafik mit den Ordinationszeiten ist für eine Auswertung leer. Sie brauchen Textform und Zeitfelder.
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Veraltete Fremdeinträge
Alte Adressen und Zeiten in Suchdiensten und auf Gemeindeseiten erzeugen falsche Auskünfte, auch wenn die eigene Website tadellos ist.
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Anpreisende Formulierungen
„Die beste Praxis im Bezirk“ ist rechtlich heikel und für eine Auswertung wertlos. Sachliche Angaben sind beides nicht.
Worauf wir achten.
Gesundheitsberufe dürfen nicht vergleichend und nicht unsachlich werben. Daran halten wir uns. Wir schreiben nie „die beste Praxis“ auf Ihre Website oder in Ihr Profil. Was wir schreiben: welche Leistungen Sie anbieten, für wen, wo, mit welchen Kassen, zu welchen Zeiten. Sachlich und vollständig.
Genau das braucht die KI. Wer fragt „Welche Praxis in Eferding behandelt Rückenschmerzen?“, bekommt die Praxen genannt, deren Einträge diese Frage beantworten. Nicht die lautesten, sondern die klarsten.
Bewertungen entstehen bei Ihnen nur auf einem Weg: ein Aufsteller mit QR-Code in der Praxis. Wir schreiben keine Patienten an, wir bekommen keine Patientenlisten, wir verarbeiten keine Gesundheitsdaten.
Was diese Berufe gemeinsam haben
Praxen und Therapieeinrichtungen haben bei der Auffindbarkeit eine Besonderheit, die sonst kaum eine Branche kennt: Über sie stehen Daten an vielen Stellen, die sie nie selbst angelegt haben. Arztsuchdienste, Gemeindeverzeichnisse, Bezirksseiten, alte Portale.
Weil diese Quellen amtlich oder halbamtlich wirken, werden sie gern herangezogen. Und weil sie niemand pflegt, sind sie oft Jahre alt. Eine veraltete Ordinationszeit auf einer Gemeindeseite kann eine falsche Auskunft erzeugen, obwohl die eigene Website tadellos ist.
Diese Fremdeinträge zu finden und korrigieren zu lassen, ist bei Gesundheitsberufen regelmäßig die Maßnahme mit der größten Wirkung. Sie kostet nichts außer Zeit und ist in keiner Weise Werbung.
Der enge Rahmen ist kein Nachteil
Das ist der Punkt, den wir in jedem Erstgespräch erklären. Der rechtliche Rahmen verlangt sachliche Information statt anpreisender Darstellung, und genau die sachlichen Angaben sind es, die ein System auswerten kann.
Fachgebiet, Kassenstatus, Ordinationszeiten, Schwerpunkte, Erreichbarkeit, Terminvergabe: alles zulässig, alles überprüfbar, alles gefragt. Superlative dagegen sind für eine Auswertung wertlos und rechtlich riskant. Der erlaubte Weg und der wirksame sind hier derselbe.
Drei Gesetze, nicht eines
Für Ärztinnen und Ärzte gilt das Ärztegesetz, für die gehobenen medizinisch-technischen Dienste das MTD-Gesetz, für Tierärztinnen und Tierärzte das Tierärztegesetz mit der Standesordnung der Kammer.
Die Grundregel ähnelt sich, die Vorschriften sind eigene. Wir behandeln sie getrennt und übertragen keine Vorgabe von einem Beruf auf einen anderen, nur weil es bequem wäre. Auf den Berufsseiten steht jeweils, was gilt.
Im Zweifel ein Anruf
Bei Formulierungen, die grenzwertig aussehen, ist der kürzeste Weg eine Rückfrage bei der Kammer. Das dauert zehn Minuten und erspart unter Umständen ein Verfahren. Wir schlagen das aktiv vor, bevor etwas online geht.
Was wir konkret machen.
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Kassenstatus überall gleich
In Profil, Website und Verzeichnissen, in derselben Formulierung.
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Zeiten als Zeitfelder, Urlaub als Sonderzeit
An allen Stellen, einschließlich der vergessenen Verzeichnisse.
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Veraltete Einträge aufspüren
Wir suchen die Fremdeinträge mit alten Daten und melden die Korrektur. Meist die Maßnahme mit der größten Wirkung.
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Formulierungen sachlich halten
Im Zweifel stimmen wir den Wortlaut vor der Veröffentlichung mit der Kammer ab.
Sachlich sichtbar.
Für Ärztinnen und Ärzte gilt das Ärztegesetz, für die gehobenen medizinisch-technischen Dienste das MTD-Gesetz. Beide erlauben sachliche Information und verbieten anpreisende oder vergleichende Werbung.
Was wir machen: vollständige und richtige Einträge, Leistungen und Kassenstatus korrekt angegeben, Öffnungszeiten und Erreichbarkeit aktuell, Bewertungsbitten neutral formuliert und an alle gleich gerichtet.
Was wir nicht machen: Formulierungen wie „die beste Praxis im Bezirk“, Vergleiche mit Kolleginnen und Kollegen, Heilungsversprechen, Vorher-Nachher-Bilder. Wir raten auch aktiv davon ab.
Im Zweifel stimmen wir den Wortlaut mit Ihrer Kammer ab, bevor etwas online geht.
Häufige Fragen.
- Ist Sichtbarkeit in meinem Beruf überhaupt erlaubt?
- Sachliche Information über Leistungen, Qualifikationen, Erreichbarkeit und Kassenstatus ist zulässig. Der Rahmen betrifft anpreisende und vergleichende Darstellung, nicht das Vorhandensein von Information.
- Gilt für alle Gesundheitsberufe dasselbe?
- Nein. Für Ärztinnen und Ärzte gilt das Ärztegesetz, für die gehobenen medizinisch-technischen Dienste das MTD-Gesetz, für Tierärztinnen und Tierärzte das Tierärztegesetz. Die Grundregel ähnelt sich, die Vorschriften sind eigene. Wir behandeln sie getrennt.
- Wir haben keine Kapazität für neue Patienten. Sollen wir trotzdem etwas tun?
- Ja, und zwar das: hinschreiben. Es ist eine sachliche Auskunft, sie erspart Anrufe und macht die übrigen Angaben glaubwürdiger. Und die falschen Angaben über die Praxis bleiben sonst falsch.
- Was ist mit Bewertungen, die wir nicht wollen?
- Sie entstehen auch ohne beanspruchtes Profil. Wer das Profil beansprucht, kann wenigstens sachlich antworten und Richtlinienverstöße melden.
Selbsttest
Fragen Sie die KI nach Praxis.
Wir stellen sie zehnmal in ChatGPT und zählen, wie oft Sie vorkommen.
Diese Frage stellen wir für SieWir nehmen gleich mit ins Formular.
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- Welche Einträge wirklich zählen
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- Bewertungen sammeln
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