Branche
Arztpraxis: den Kassenstatus online angeben
Kassenvertrag oder Wahlarzt, nimmt die Praxis neue Patienten, wann ist offen. Drei Fragen, die fast jede Suche ausmachen, und die fast nirgends beantwortet sind.
Was Ihre Kunden die KI fragen.
- Welcher Hausarzt in Eferding nimmt noch neue Patienten?
- Gibt es in Freistadt eine Kassenordination für Kinder?
- Wo bekomme ich in Braunau am Inn kurzfristig einen Termin?
- Welche Praxis im Bezirk Rohrbach hat am Nachmittag offen?
- Wahlarzt oder Kassenarzt: Was heißt das für die Kosten?
So gestellt, wie ein Kunde sie stellt, nicht so, wie ein Betrieb sie gern hätte. Genau diese Art Frage stellen wir im Check mehrmals und zählen, wie oft Sie vorkommen.
Wo die KI nachliest.
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Google-Unternehmensprofil mit vollständigen Ordinationszeiten
Die häufigste Frage überhaupt ist, wann offen ist. Sie gehört als Zeitfeld eingetragen, mit Urlauben als Sonderzeiten, nicht als Satz auf der Website.
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Arztsuchdienste
In Österreich gebräuchlich und in unseren Messungen regelmäßig als Quelle zitiert. Dort steht oft ein alter Datenstand, weil niemand ihn pflegt.
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Die eigene Website mit Terminvergabe als Text
Wie man einen Termin bekommt, telefonisch zu welchen Zeiten oder online, ist eine der drei Hauptfragen. Ein Kontaktformular allein beantwortet sie nicht.
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Gemeinde- und Bezirksseiten
Viele Gemeinden führen ein Verzeichnis der Ärzte im Ort. Diese Seiten werden zitiert, weil sie amtlich und ortsbezogen sind. Der Datenstand ist oft alt.
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Der Kammereintrag
Amtlich, überprüfbar und die verlässlichste Quelle für Fachgebiet und Zusatzqualifikationen.
Was in Einträgen dieser Branche schiefgeht.
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Kassenstatus steht nirgends
Kassenvertrag, Wahlarzt oder Privat ist die Frage, die Patienten als Erstes stellen. Sie fehlt auf den meisten Praxiswebsites.
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Ordinationszeiten als Bild
Eine Grafik mit den Zeiten ist für eine Auswertung leer. Die Zeiten müssen als Text und als Zeitfelder vorliegen.
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Urlaub im Fließtext
„Vom 12. bis 26. August geschlossen“ irgendwo auf der Seite wird nicht als Öffnungszeit gelesen. Es gehört in die Sonderzeiten.
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Keine Angabe zu neuen Patienten
Ob eine Praxis aufnimmt, ist eine sachliche Information und die zweithäufigste Frage. Sie steht fast nie da.
Worauf wir achten.
Wer in Oberösterreich eine Arztpraxis sucht, stellt fast immer dieselben drei Fragen: Hat die Praxis einen Kassenvertrag? Nimmt sie neue Patienten? Wann ist offen?
Alle drei sind sachliche Angaben, alle drei sind im Rahmen des Ärztegesetzes unstrittig zulässig, und alle drei fehlen auf den meisten Praxiswebsites.
Der Kassenstatus ist die erste Frage
Kassenvertrag, Wahlarzt oder Privatpraxis entscheidet darüber, ob jemand überhaupt kommt. Es ist die Information, nach der zuerst gefragt wird, und sie steht erstaunlich selten da, oder nur an einer Stelle.
Sie gehört überall hin, in derselben Formulierung: ins Profil, auf die Website, in die Verzeichnisse. Wer mit mehreren Kassen einen Vertrag hat, nennt sie.
Die alten Datenstände
Die Besonderheit dieser Branche: Über Praxen stehen Daten an vielen Stellen, die niemand aktiv gepflegt hat. Arztsuchdienste, Gemeindeverzeichnisse, Bezirksseiten. Diese Einträge sind oft Jahre alt.
Weil sie amtlich oder halbamtlich wirken, werden sie von KI-Systemen gern herangezogen. Eine veraltete Ordinationszeit auf einer Gemeindeseite kann so eine falsche Auskunft erzeugen, obwohl die eigene Website tadellos ist.
Diese Einträge zu finden und korrigieren zu lassen, ist bei Praxen regelmäßig die Maßnahme mit der größten Wirkung.
Der Rahmen ist enger, und das hilft
Für Ärztinnen und Ärzte gilt das Ärztegesetz. Es erlaubt sachliche Information und verbietet anpreisende oder vergleichende Werbung.
Das klingt nach einer Einschränkung und ist für dieses Thema keine. Was ein System bei einer Frage nach einer Praxis auswerten kann, sind genau die sachlichen Angaben: Fachgebiet, Kassenstatus, Zeiten, Erreichbarkeit, Schwerpunkte. Superlative sind für eine Auswertung wertlos und rechtlich riskant.
Neue Patienten
Ob eine Praxis aufnimmt, ist eine der häufigsten Fragen und eine sachliche Angabe. Sie zu nennen, erspart Anrufe und macht die übrigen Angaben glaubwürdiger. Wenn sich die Lage ändert, wird der Satz geändert.
Was wir konkret machen
Wir vervollständigen die Einträge, tragen Kassenstatus und Zeiten überall gleich ein, suchen die veralteten Fremdeinträge und melden Korrekturen. Wir formulieren sachlich und stimmen im Zweifel den Wortlaut mit der Kammer ab, bevor etwas online geht.
Was wir nicht machen: anpreisende Texte, Vergleiche mit Kolleginnen und Kollegen, Vorher-Nachher-Bilder, Heilungsversprechen. Wir raten auch aktiv davon ab.
Was wir konkret machen.
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Kassenstatus überall gleich eintragen
In Profil, Website und Verzeichnissen, in derselben Formulierung. Sachliche Angabe, unstrittig zulässig.
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Ordinationszeiten als Zeitfelder
Mit Urlauben und Feiertagen als Sonderzeiten, an allen Stellen gleich.
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Terminweg beschreiben
Telefonisch zu welchen Zeiten, online über welchen Weg, was bei Akutfällen gilt.
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Veraltete Einträge aufspüren
Arztsuchdienste und Gemeindeseiten tragen oft alte Daten. Wir suchen sie und melden die Korrektur.
Sachlich sichtbar.
Für Ärztinnen und Ärzte gilt das Ärztegesetz, für die gehobenen medizinisch-technischen Dienste das MTD-Gesetz. Beide erlauben sachliche Information und verbieten anpreisende oder vergleichende Werbung.
Was wir machen: vollständige und richtige Einträge, Leistungen und Kassenstatus korrekt angegeben, Öffnungszeiten und Erreichbarkeit aktuell, Bewertungsbitten neutral formuliert und an alle gleich gerichtet.
Was wir nicht machen: Formulierungen wie „die beste Praxis im Bezirk“, Vergleiche mit Kolleginnen und Kollegen, Heilungsversprechen, Vorher-Nachher-Bilder. Wir raten auch aktiv davon ab.
Im Zweifel stimmen wir den Wortlaut mit Ihrer Kammer ab, bevor etwas online geht.
Häufige Fragen.
- Darf ich überhaupt eine Website mit Leistungen haben?
- Ja. Sachliche Information über Leistungen, Qualifikationen, Erreichbarkeit und Kassenstatus ist zulässig. Der Rahmen des Ärztegesetzes betrifft anpreisende und vergleichende Darstellung, nicht das Vorhandensein von Information.
- Darf ich Patienten um Bewertungen bitten?
- Hier ist der Rahmen enger als bei einem Gewerbebetrieb, und die Auffassungen dazu gehen auseinander. Unser Vorgehen: neutral formuliert, an alle gleich, keine Gegenleistung, keine Vorauswahl. Im Zweifel bei der Kammer nachfragen.
- Was ist mit Google-Bewertungen, die ich nicht will?
- Sie entstehen auch ohne beanspruchtes Profil. Ein beanspruchtes Profil gibt Ihnen wenigstens die Möglichkeit, sachlich zu antworten und falsche Angaben zu melden.
- Ich nehme keine neuen Patienten. Soll ich das schreiben?
- Ja. Es ist eine sachliche Information, sie erspart Anrufe, und sie macht die übrigen Angaben glaubwürdiger. Wenn sich das ändert, wird der Satz geändert.
Selbsttest
Fragen Sie die KI nach Hausarzt.
Wir stellen sie zehnmal in ChatGPT und zählen, wie oft Sie vorkommen.
Diese Frage stellen wir für SieWir nehmen gleich mit ins Formular.
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