Ratgeber

Was muss im Impressum einer Website stehen?

Die Angaben nach dem E-Commerce-Gesetz und dem Mediengesetz: Name, Anschrift, Kontakt, Firmenbuch- oder GISA-Daten, Kammerzugehörigkeit und Gewerbewortlaut. Das gilt auch für kleine Seiten.

Worum es hier geht.

Die Schritte weiter unten stehen in der Reihenfolge, in der sie gemacht werden. Wer sie umdreht, macht doppelte Arbeit.

Was hier nicht steht: eine Anleitung mit Klickwegen. Die Oberflächen der Anbieter ändern sich, und eine Anleitung, die einen Knopf nennt, den es nicht mehr gibt, ist schlechter als eine, die das Prinzip erklärt.

Schritt für Schritt.

  • Angaben zusammenstellen

    Aus Gewerberegister und Firmenbuch, nicht aus dem Gedächtnis.

  • Leicht auffindbar machen

    Ein Link im Fußbereich jeder Seite.

  • Offenlegung ergänzen

    Das Mediengesetz verlangt zusätzlich Angaben zur Blattlinie und zum Medieninhaber.

  • Bei Änderungen nachziehen

    Adresse, Rechtsform, Geschäftsführung.

Was dabei schiefgeht.

  • Impressum nur auf der Startseite

  • Gewerbewortlaut fehlt

  • Nach dem Umzug nicht aktualisiert

Häufige Fragen.

  • Gilt das auch für eine reine Visitenkartenseite?

    Ja. Die Pflicht hängt nicht an der Größe der Seite.

  • Brauche ich das auch in sozialen Netzwerken?

    Auch dort sind die Angaben leicht erreichbar zu machen.

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Prüfen Sie die Angaben und ergänzen Sie, was fehlt. Jedes Feld lässt sich ändern.

Wohin dürfen wir das Ergebnis schicken?

Wir verwenden Ihre Angaben nur für den Gratis-Check.

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