Ratgeber

Was gehört in die Datenschutzerklärung einer Firmenwebsite?

Was tatsächlich passiert: welche Daten erhoben werden, wozu, auf welcher Grundlage, wie lange, und an wen sie weitergegeben werden. Eine Erklärung, die Dinge beschreibt, die es auf der Seite gar nicht gibt, ist falsch.

Worum es hier geht.

Die Schritte weiter unten stehen in der Reihenfolge, in der sie gemacht werden. Wer sie umdreht, macht doppelte Arbeit.

Was hier nicht steht: eine Anleitung mit Klickwegen. Die Oberflächen der Anbieter ändern sich, und eine Anleitung, die einen Knopf nennt, den es nicht mehr gibt, ist schlechter als eine, die das Prinzip erklärt.

Schritt für Schritt.

  • Bestand aufnehmen

    Formulare, Schriften, Karten, Videos, Auswertungsdienste.

  • Je Verarbeitung beschreiben

    Zweck, Grundlage, Dauer, Empfänger.

  • Rechte nennen

    Auskunft, Berichtigung, Löschung, Beschwerde.

  • Bei Änderungen nachziehen

    Jeder neue Dienst auf der Seite gehört hinein.

Was dabei schiefgeht.

  • Muster übernommen, ohne es anzupassen

  • Dienste beschrieben, die gar nicht eingebunden sind

  • Auftragsverarbeitungsverträge nicht geschlossen

Häufige Fragen.

  • Brauche ich einen Cookie-Hinweis?

    Nur, wenn Cookies gesetzt werden, die nicht technisch notwendig sind.

  • Reicht ein Muster aus dem Netz?

    Als Gerüst ja, als fertige Erklärung nein.

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