Ratgeber
Was ist bei Bewertungen rechtlich erlaubt?
Erbeten werden dürfen sie, gekauft nicht. Belohnungen, Vorauswahl und selbst geschriebene Bewertungen sind unlautere Geschäftspraktiken.
Worum es hier geht.
Die Schritte weiter unten stehen in der Reihenfolge, in der sie gemacht werden. Wer sie umdreht, macht doppelte Arbeit.
Was hier nicht steht: eine Anleitung mit Klickwegen. Die Oberflächen der Anbieter ändern sich, und eine Anleitung, die einen Knopf nennt, den es nicht mehr gibt, ist schlechter als eine, die das Prinzip erklärt.
Schritt für Schritt.
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Neutral fragen
Ohne Wertung, ohne Erwartung, an alle.
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Keine Gegenleistung
Kein Rabatt, kein Gewinnspiel, kein Gratisgetränk.
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Keine Vorauswahl
Nicht nur die fragen, von denen man ein gutes Urteil erwartet.
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Eigene Bewertungen unterlassen
Auch die von Angehörigen und Mitarbeitenden.
Was dabei schiefgeht.
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Gewinnspiel unter allen Bewertenden ausgelost
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Vorher per Umfrage gefiltert, wer gefragt wird
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Bewertungen selbst geschrieben
Häufige Fragen.
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Darf ich Kunden an eine Bewertung erinnern?
Einmal freundlich erinnern ist zulässig. Mehrfaches Nachfassen ist Druck.
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Was droht bei gekauften Bewertungen?
Sie sind eine irreführende Geschäftspraktik und können abgemahnt werden.
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